Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Bei Mischlingen sind mindestens zwei Rassen anzugeben. Liegt eine Mischung/Kreuzung mit einem "gefährlichen" Hund vor, ist diese Rasse zwingend anzugeben. Zu den gefährlichen Rassen im Sinne der jeweiligen Gemeinde-Satzungen gehören: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen.
Zur Zahlung der Hundesteuer:
Bitte geben Sie am Ende des Antragsverfahren unter "Ergänzungen" an, ob Sie die Hundesteuer jährlich oder quartalsweise zahlen möchten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Elektronisches Kennzeichen (Transponder auch Chip genannt)
- Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis (theoretische & praktische Prüfungsnachweise)
- Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Dokumente
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
Fachbereich Finanzen, Steueramt
Bemerkungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport